:: Ambrosia-Meldestellen

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An dieser Stelle können Institute sowie verantwortliche Behörden ihre Kontaktdaten veröffentlichen.

Im Gegensatz zur Schweiz und weiteren betroffenen Ländern gilt in Deutschland bislang noch keine Meldepflicht für Ambrosia-Vorkommen. Größere Ambrosia-Bestände sollten jedoch vorsorglich den lokalen Ämtern für Verbraucherschutz oder Pflanzenschutz gemeldet werden.

Wichtige Angaben: genauer Fundort / Koordinaten + Anzahl d. Pfl. + ihr Name + Kontaktmöglichkeit


Meldestelle für Baden-Württemberg (D):
Für Forschungszwecke ist geplant, eine erste detailliertere Kartierung vorhandener Ambrosiabestände in zwei Regionen Baden-Württembergs vorzunehmen, um Erfahrungen bezüglich des Erfolges bisheriger Bekämpfungsmaßnahmen dokumentieren zu können. Eine Meldepflicht besteht derzeit noch nicht. Dennoch können die Standorte identifizierter Ambrosiabestände in Baden-Württemberg gemeldet werden.

    LUBW, z. H. Herrn Werner Franke
    Postfach 10 01 63
    D-76231 Karlsruhe
    Tel.: +49 (0)7 21- 56 00 0
    Fax: +49 (0)7 21/ 56 00 15 41
    Email: Werner.Franke@lubw.bwl.de


Meldestelle für Bayern (D):
Zur Erforschung der Verbreitung von Ambrosia in Bayern sollten besonders große Bestände (ab 100 Pflanzen) und Bestände auf öffentlichen Flächen, von denen eine erhöhte Ausbreitungsgefahr ausgeht, gemeldet werden. Eine generelle Meldepflicht besteht derzeit allerdings noch nicht.


Meldestelle für Berlin/Brandenburg (D):
Mit der Ausbreitung gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten beschäftigt sich auch Dr. Uwe Starfinger an der Technischen Universität in Berlin. Solang keine generelle Meldepflicht besteht, können die Standorte identifizierter Ambrosiabestände in Berlin/Brandenburg hier gemeldet werden.

    Dr. Uwe Starfinger
    TU Berlin, Institut für Ökologie
    Rothenburgstr. 12
    D-12165 Berlin
    Tel.: +49 (0)5 31/ 299 33 80
    Email: U.Starfinger@bba.de


Meldestelle für Nordrhein-Westfalen (D):
Seit 2007 werden Ambrosia-Meldungen in Nordrhein-Westfalen zentral gesammelt, insbesondere wird um Meldung der größeren Vorkommen gebeten. Die Aufforderung zur Meldung ist verbunden mit der Auforderung der Bekämpfung. Jeder einzelnen Meldung wird unter Einbeziehung der Kommune nachgegangen, der Bekämpfungserfolg wird nachgefragt. Eine Meldepflicht besteht nicht.


Meldestelle für Ambrosia-Vorkommen außerhalb von Gärten (D):
Ambrosia-Bestände, die in der freien Landschaft außerhalb von Gärten vorkommen, werden derzeit deutschlandweit von Dr. Stefan Nawrath der Universität Frankfurt a. M. zusammengetragen, um einen Überblick über die Verbreitung der Art in allen Bundesländern zu erhalten.

    Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie
    Dr. Stefan Nawrath
    Hinter'm Alten Ort 9
    D-61169 Friedberg
    Tel.: +49 (0)60 31/ 160 92 64
    Fax: +49 (0)7 21/ 151 23 48 86
    Email: s.nawrath@online.de


:: Österreich

Meldestelle für Österreich (A):
Eine Meldepflicht besteht in Österreich derzeit noch nicht. Größere Ambrosia-Vorkommen melden Sie bitte trotzdem an Dr. Siegfried Jäger von der HNO Klinik der Medizinischen Universität Wien, der die Vorkommen seit Jahren sehr genau dokumentiert und polleninfo.org ins Leben gerufen hat.

    Ass. Prof. Dr. Siegfried Jäger
    HNO Klinik der Medizinischen Universität Wien
    Währinger Gürtel 18-20
    A-1090 Wien
    Fax: +43 (0)1 817 49 55
    Email: siegfried.jaeger@polleninfo.org
    Web: http://www.pollenwarndienst.at

Das Land Niederösterreich beschäftigt sich bereits intensiv mit der Ambrosia-Problematik. Die Nordösterreichische Landesakademie hat inzwischen einen Workshop mit den Abteilungen Umwelthygiene und Straßenbetrieb des Amtes der NOE Landesregierung durchgeführt.

:: Schweiz

Meldestellen für die Schweiz (CH):
Am 1. Juli 2006 ist die angepasste Pflanzenschutzverordung zum Landwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass in der Schweiz bezüglich Ambrosia ab sofort eine Melde- und Bekämpfungspflicht besteht. Bestände in Gärten und Parkanlagen nimmt Herr Christian Bohren vom Agroscop RAC Changins auf. Vorkommen außerhalb von Gärten und Parkanlagen melden sie bitte direkt an die kantonalen Pflanzenschutzdienste.

    Adressliste: kantonale Pflanzenschutzdienste 

    Christian Bohren
    Agroscop RAC Changins
    Postfach 1020
    CH-1260 Nyon 1
    Tel.: +41 (0)22 363 44 25
    Email: christian.bohren@acw.admin.ch


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